Check Hinweisgeberschutzgesetz


Überprüfen Sie einfach und schnell, ob Ihr Unternehmen von den neuen Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes betroffen ist.



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Bitte beachten Sie das der Begriff 'Beschäftigte' auch Leiharbeiter, Teilzeitkräfte und Freelancer beinhaltet!