Externe Meldestellen in Europa
Hinweisgebende Personen haben die freie Wahl zwischen der Meldung bei der internen Meldestelle und den externen Meldestellen der Behörden.Die Meldung an die interne Meldestelle sollte stets bevorzugt werden, um der Organisation die Möglichkeit zu geben, Verstöße gegen Gesetze bzw. interne Richtlinien schnell aufzudecken, zu untersuchen und zu beenden. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wird, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich im Anschluss noch an eine externe Meldestelle zu wenden.
Nachfolgend stellen wir eine Übersicht externer Meldestellen zur Verfügung. Sollte in dieser Übersicht eine externe Meldestelle fehlen, können Sie weitere Details gerne unter Kontakt erfahren.