Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?


Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) das am 11. Juni 2021 vom Bundestag verabschiedet wurde, trat am 1. Januar 2023 in Kraft, um Unternehmen eine umfassende Verantwortung für ihre Lieferketten zu übertragen. Ziel ist die rechtzeitige Identifikation und Vermeidung von Verstößen gegen Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten. Hierzu zählen unter anderem:

  • der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen
  • der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung
  • das Recht auf faire Löhne
  • der Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • der Schutz vor Landraub
  • das Recht, Gewerkschaften zu bilden
Es verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, klar definierte Sorgfaltspflichten zu erfüllen, die für den eigenen Geschäftsbereich, das Handeln von Vertragspartnern sowie das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer gelten. Damit erstreckt sich die Verantwortung der Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette. Auch auf europäischer Ebene werden Lieferketten in Zukunft strenger überwacht. Ein europäisches Lieferkettengesetz steht kurz bevor. Die Europäische Kommission präsentierte am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung. Der Entwurf der "Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)" umfasst Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt sowie Richtlinien für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Das EU-Parlament hat am 01. Juni 2023 seine Position für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten bestätigt.

Wer ist vom LkSG betroffen?

Bisher waren Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland an das LkSG gebunden. Seit Januar 2024 gilt diese Verpflichtung auch für Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden. Die Vorschriften erstrecken sich nicht nur auf unmittelbar betroffene Unternehmen, sondern auch auf kleinere Zulieferer, einschließlich mittelständischer Unternehmen.

Was genau ist zu tun?

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, beginnen Unternehmen mit der Identifikation, Bewertung und Priorisierung von Risiken in ihren Lieferketten. Auf Grundlage dieser Ergebnisse veröffentlichen sie eine Grundsatzerklärung und ergreifen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Verstößen gegen Menschenrechte sowie Umweltschäden. Das Gesetz konkretisiert die notwendigen Präventions- und Abhilfemaßnahmen und schreibt vor, Beschwerdekanäle für die Menschen in den Lieferketten einzurichten. Zusätzlich sind regelmäßige Berichterstattungen über das Lieferkettenmanagement vorgesehen.

In der praktischen Umsetzung sind das Beschwerdeverfahren und die Risikoanalyse zentrale Maßnahmen, um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden.

Folgenden Sorgfaltspflichten müssen betroffene Unternehmen nachzukommen:
  • die Feststellung einer betriebsinternen Zuständigkeit
  • das Einrichten eines Risikomanagements
  • das Durchführen regelmäßiger Risikoanalysen
  • die Abgabe und Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung
  • die Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  • das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  • die Einrichtung von Beschwerdeverfahren
  • die Dokumentation und Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement

Wie kann Compliance.One Ihr Unternehmen unterstützen?

Mit dem digitalen Lieferkettenmanagementsystem von Compliance.One können Sie die Anforderungen an das Beschwerdeverfahren des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einfach und unkompliziert umsetzen, um rechtzeitig Verstöße gegen die gesetzlich verankerten Richtlinien zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Um ein Beschwerdeverfahren gemäß des LkSG im Unternehmen etablieren zu können, muss zuerst eine Verfahrensordnung erstellt werden, die die Abläufe des Beschwerdeverfahrens und den Schutz der hinweisgebenden Personen genau festlegt. Das System von Compliance.One beinhaltet eine Vorlage zur Definition der Verfahrensordnung, die folgende Vorgänge detailliert beschreibt:
  • Was kann und soll gemeldet werden?
  • Wer kann melden?
  • Wie kann gemeldet werden?
  • Wer bearbeitet Beschwerden?
  • Wie läuft das Beschwerdeverfahren ab?
  • Wie wird die hinweisgebende Person geschützt?
  • Verfahrensgrundsätze
Unser digitales Lieferkettenmanagementsystem bietet Ihnen nicht nur intuitiv zu bedienende und rechtskonforme Beschwerdekanäle, sondern erleichtert auch eine unkomplizierte Umsetzung des Beschwerdeverfahrens.

Der LkSG-konforme Beschwerdekanal muss den folgenden Anforderungen entsprechen:
  • Vertraulichkeit
  • Schutz der hinweisgebenden Personen
  • Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
  • Zugänglichkeit
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